2010 läuft ein beträchtlicher Teil der e-cards aus (Ablaufdatum der Europäischen Krankenversicherungskarte "EKVK"; rechts unten auf der blauen Rückseite der e-card). Die neue Karte muss dann auch neu als Bürgerkarte aktiviert werden.
Wenn Ihre alte e-card bereits Bürgerkarte ist, sind die Zertifikate (und damit die Bürgerkartenfunktion) noch 3 Monate über den Ablauf der EKVK hinaus gültig. Bis zum Ablauf dieser Frist (d.h. 3 Monate lang) können Sie die alte Karte weiter als Bürgerkarte verwenden und via https://www.a-trust.at/e-card/selfdata.aspx auch die neue Karte über die alte Karte aktivieren.
Nicht möglich ist die Aktivierung der neuen über die alte Karte, wenn:
- Ihre e-card vor 1.1.2008 mit sog. Verwaltungssignatur aktiviert wurde, oder
- die Karte als verloren / gestohlen gemeldet und dann wieder gefunden wurde (die Zertifikate werden dann ggf. gesperrt)
In diesen Fällen können Sie die neue Karte über die herkömmlichen Varianten in einer Registrierungsstelle , oder Online im RSa-Verfahren oder via FinanzOnline aktivieren.
Beachten Sie auch, dass die neue e-card nicht mehr von jeder Bürgerkartensoftware unterstützt wird. Siehe dazu Eintrag Aktivierung der neuen e-card Generation