Die Schreibweise Ihres Namens wird für die Erstellung der Personenbindung direkt aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) genommen und wird dabei nicht verändert. Bitte prüfen Sie daher, zum Beispiel anhand eines aktuellen Meldezettels, ob die Schreibweise im ZMR korrekt ist.
Ist die Schreibweise auch im ZMR falsch, so müssen Sie die Daten dort richtig stellen lassen (die dafür zuständige Stellen finden Sie unter folgendem Link: http://www.help.gv.at/Content.…0.html#ZustaendigeStellen).
Eine falsche Schreibweise Ihres Namens ist vor allem unangenehm, da e-Government Anwendungen ? wie e-Banking Anwendungen ? ausschließlich mit der Namensschreibweise Ihrer Personenbindung weiter verfahren. Eine Richtigstellung ist daher jedenfalls zu empfehlen. Sie können dann auch sofort eine neue e-Card beantragen, um die Richtigstellung auch auf diese übertragen zu bekommen (wenden Sie sich dazu an die eCard Service-Line, Tel.-Nr,: 05 01 24 33 11 ).