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  1. Forum zu Handy-Signatur und Bürgerkarte
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  3. Handy-Signatur und Bürgerkarte

Neue e-card

  • anonym
  • 12. September 2008
  • anonym
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    • 12. September 2008
    • #1

    Diese Anfrage erreichte uns per E-Mail:

    Zitat

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    auf der Homepage http://www.buergerkarte.at gibt es keine Informationen, wie man die Signatur der alten e-card auf die neue überträgt.
    Können Sie mir bitte helfen?

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  • dkonrad
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    • 12. September 2008
    • #2

    Eine direkte Übertragung der Bürgerkarten- und Signaturfunktion von einer alten e-card auf eine neue e-card ist generell nicht möglich.


    D.h. wenn Sie eine neue e-card bekommen (z.B. auf Grund von Defekt, Verlust,... der alten Karte) ist eine erneute Aktivierung der Bürgerkartenfunktion (online über das e-card Portal der A-Trust oder FinanzOnline bzw. persönlich bei einer e-card Registrierungsstelle) erforderlich.


    Wenn Sie die e-card bereits vor 31.12.2007 für die el. Signatur (d.h. für die Verwaltungssignatur aktiviert haben und nun eine qualifizierte Signatur nutzen möchten, müssen Sie über die e-card Serviceline (Tel.: 050124 33 11, die Nummer steht auch auf der e-card ) eine neue e-card bestellen und die Bürgerkarten- und Signaturfunktion über die oben genannten Möglichkeiten erneut aktivieren.

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  • Helga
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    • 19. Januar 2010
    • #3

    Seit Anfang 2010 können neue e-cards auch online bestellt werden: https://www.sozialversicherung…mulare-e-card-Bestellung/

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  • Boe
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    • 21. Januar 2010
    • #4

    Heißt das, dass ich bei der Aktivierung der neuen e-card auch neue PIN-Nummern auswählen kann? Muss ich die alte e-card dann deaktiviern lassen?

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  • dkonrad
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    • 21. Januar 2010
    • #5

    Die PINs der neuen e-card sind im Zuge der Aktivierung der Karte von Ihnen selbst zu setzen.


    Die Sperre ("Deaktivierung") der alten e-card erfolgt - wenn Sie bei der Bestellung "Bürgerkarte (PIN vergessen)" oder "Bürgerkarte (Umstieg auf qualifiziertes Zertifikat)" als Begründung wählen - erst nach Zustellung der neuen Karte automatisch durch den Kartenherausgeber (Sozialversicherung). Ab dann müssen Sie - auch im Sozialversicherungsbereich (Arztbesuch etc.) - die neue Karte verwenden.

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  • jkrachler
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    • 21. Januar 2010
    • #6

    Seit kurzem ist der Übertrag der Signatur von e-card zu e-card sehr wohl möglich.


    siehe: http://wiki.a-trust.at/index.php?title=E-Card_Uebertrag

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  • bluecastle
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    • 25. Januar 2010
    • #7

    Ich denke es handelt sich nicht um eine Übertragungsfunktion, vielmehr um eine Selbstzertifizierung!


    Die Zertifikate auf der neuen Karte werden wohl gänzlich Neue sein und sind somit bei jedem Serviceanbieter neu zu verknüpfen.
    Dabei wird es leider zu Unannehmlichkeiten kommen da dies viele nicht vorgesehen haben und dies auch technisch nicht so einfach möglich sein wird.


    Beispiel: Wenn jemand seine alten Zugangsdaten (Codes) für Finanzonline nicht aufbewahrt hat, wie will er dann dem Finanzonline mitteilen, dass dies seine neue Bürgerkarte ist mit der er jetzt zugreifen will?

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  • mcentner
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    • 25. Januar 2010
    • #8

    Die Schlüssel auf der Karte und die Zertifikate sind natürlich neue. Die Bürgerkarte besitzt aber eine zusätzliche Datenstruktur: die so genannte Personenbindung (http://www.buergerkarte.at/kon…ng/spezifikation/aktuell/). Damit ist es Anwendungen durchaus möglich verschiedene Karten einer Person zuzuordnen. E-Government Anwendungen wir Finanz-Online verwenden die Personenbindung, damit ist es auch mit einer neu aktivierten Karte einfach möglich wieder auf seinen Steuerakt zuzugreifen. Es gibt aber Anwendungen (z.B. einige Online-Banking), die nur das Zertifikat zur Benutzeridentifikation verwenden. Bei diesen wird man eine neue Karte leider auch neu registrieren lassen müssen.

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