Ich habe meine E-Card vor 2008 aktivieren lassen. Muss ich eine neue E-Card beantragen, wenn ich die Karte für Onlinebanking nutzen will, oder kann ich die bereits aktivierte nochmals aktivieren?
E-Card vor 2008 aktiviert
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Sie benötigen eine neue e-card, wenn Sie die e-card bereits vor 31.12.2007 für die el. Signatur (d.h. für die sog. "Verwaltungssignatur" aktiviert haben und nun eine qualifizierte Signatur (die österreichischen Banken, die die Verwendung der Bürgerkarte für Online-Banking unterstützen verlangen i.d.R. die Nutzung der qual. Signatur) nutzen möchten.
Eine neue e-card können Sie über die e-card Serviceline (Tel.: 050124 33 11, die Nummer steht auch auf der e-card ) bestellen. Die Bürgerkarten- und Signaturfunktion ist dann für die neue Karte über das e-card Portal der A-Trust oder FinanzOnline bzw. persönlich bei einer e-card Registrierungsstelle erneut zu aktivieren.
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Seit Anfang 2010 können neue e-cards auch online bestellt werden: https://www.sozialversicherung…mulare-e-card-Bestellung/